Informationen zur Barrierefreiheit nach dem

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

(gemäß Anlage 3 BFSG in Verbindung mit Art. 246 EGBGB)

Anbieterinformationen

Firmierung, Adresse:                 s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG
                                               s.Oliver-Straße 1
                                               97228 Rottendorf

Kontaktinformation:                  https://jobs.soliver-group.com/
                                               Tel.: +49 (0) 9302-309-0
                                               E-Mail: info@soliver.com
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Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Diese Webseite bietet eine Online-Dienstleistung zur Bewerbung auf vakante Stellen in unserer Unternehmensgruppe.
Nutzerinnen und Nutzer können sich in unserem Bewerberportal anmelden und ihre Bewerbung direkt über das Portal einreichen.

 

Erläuterungen zur Nutzung

Um das Bewerberportal zu nutzen, können Sie sich über das Menü auf den Bereich „Profil anzeigen“ in Ihrem Kontobereich anmelden, oder ein neues Konto erstellen. Dort können Sie sich auf unsere vakanten Stellen bewerben und Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen.

Die Navigation im Portal erfolgt über eine klar strukturierte Menüführung, die sowohl mit der Maus als auch mit der Tastatur bedient werden kann. Für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern bieten wir eine barrierefreie Navigation, die durch klar gegliederte Überschriften unterstützt wird.

 

Beschreibung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen

Diese Dienstleistung unterliegt den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Für Webangebote orientieren sich diese Anforderungen inhaltlich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, mindestens auf dem Konformitätsniveau AA.

Die WCAG 2.1 definieren technische und gestalterische Anforderungen für barrierefreie Webinhalte in vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie für Nutzerinnen und Nutzer erfassbar sind – z. B. durch Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste und anpassbare Layouts.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen mit verschiedenen Eingabemethoden (z. B. Tastatur, Sprachsteuerung) nutzbar sein. Die Bedienoberfläche muss klar strukturiert und vorhersehbar sein.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen müssen klar formuliert und einheitlich gestaltet sein, Fehler müssen aufgrund technischer Konfiguration erkennbar und korrigierbar sein – z. B. durch verständliche Fehlermeldungen oder eindeutige Formulare.
  • Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie zuverlässig mit gängigen Hilfstechnologien (z. B. Screenreadern oder Vergrößerungssoftware) funktionieren.

 

Erfüllungsgrad der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Dienstleistung erfüllt die meisten Barrierefreiheitsanforderungen.

Nicht-textuelle Inhalte wie Bilder und Icons sind größtenteils mit Alternativtexten versehen.

Die Richtlinie 1.2 zu zeitbasierten Medien (Audio, Video, Untertitelung) ist für diese Dienstleistung nicht anwendbar, da auf der Seite keine Audio- oder Videoinhalte angeboten werden, deren Nutzung die Umsetzung dieser Anforderungen erforderlich machen würde.

Die Struktur der Inhalte wurde weitgehend gemäß Richtlinie 1.3 umgesetzt: semantische Überschriften, logische Gliederung und der Einsatz von ARIA-Attributen unterstützen die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzer. An der flüssigen Erfassung der Texte der Stellenbeschreibung arbeiten wir aktuell.

Auch die Anforderungen an die visuelle Wahrnehmbarkeit nach Richtlinie 1.4, wie Farbkontraste und Textvergrößerung, werden durch das zugrunde liegende Designsystem in aller Regel erfüllt.

Die Webseite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar und entspricht damit der Richtlinie 2.1.

Anforderungen zur Begrenzung von Zeit oder zur Steuerung zeitkritischer Inhalte nach Richtlinie 2.2 sind für diese Dienstleistung ebenfalls nicht relevant, da es keine automatisierten Abläufe oder Zeitbeschränkungen gibt.

Die Seite enthält keine flackernden Inhalte und erfüllt damit die Anforderungen der Richtlinie 2.3 vollständig.

Die Navigation ist entsprechend Richtlinie 2.4 überwiegend gut zugänglich umgesetzt.

Die Vorgaben der Richtlinie 2.5, die sich auf alternative Eingabemodalitäten bezieht, sind umgesetzt. Sämtliche interaktiven Elemente sind mit einfachen Zeigeaktionen (z. B. Tippen oder Klicken) bedienbar; komplexe Gesten oder bewegungssensitive Steuerungen kommen nicht zum Einsatz.

Die Inhalte sind in einer weitgehend verständlichen Sprache formuliert, wie es Richtlinie 3.1 vorsieht.

Es erfolgen keine unerwarteten Kontextwechsel bei Nutzerinteraktionen entsprechend Richtlinie 3.2.

In Formularen stehen größtenteils Hilfetexte und Fehlerbeschreibungen zur Verfügung – bei einzelnen Aspekten sind diese jedoch noch nicht vollständig von Hilfstechnologien erfassbar, sodass die Anforderungen aus Richtlinie 3.3 nur teilweise erfüllt sind.

Hinsichtlich der technischen Robustheit besteht eine gute Kompatibilität mit gängigen Hilfstechnologien. Die Vorgaben der Richtlinie 4.1 werden damit in weiten Teilen eingehalten.

Insgesamt ist die Dienstleistung in weiten Teilen barrierefrei umgesetzt.

 

Kontakt für Fragen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Barrieren auf dieser Webseite bemerken oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: datenschutz@de.soliver.com

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Die Überwachung der Vorschriften des BFSG obliegt der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.